Neue Regel auf italienischen Skipisten: Hier droht ab sofort Bußgeld

Auf Italien-Urlauber kommen 2022 einige neue Regeln zu. Nicht nur die Einreise-Bestimmungen wurden verschärft, auf den Pisten droht unter Umständen sogar Bußgeld.
Langsam verschärft sich die Corona-Situation in Italien* wieder – und damit auch in den beliebten Wintersportgebieten in Südtirol. Obendrein müssen sich Skiurlauber nun an eine weitere neue Regel halten, die von Pistencarabinieri kontrolliert werden soll. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Skiurlaub in Italien: Ohne diesen Nachweis droht ein Bußgeld
In Italien ist es seit dem 1. Januar 2022 Pflicht, dass jeder Ski- und Snowboardfahrer in den italienischen Skigebieten über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen muss, die Schäden und Verletzungen Dritter abdeckt – mit Ausnahme von Langlaufpisten. „Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 Euro bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen“, wie das Online-Portal nordbayern.de unter Berufung auf eine Mitteilung an die HUK-Versicherungsaußenstellen aus Gunzenhausen berichtet. Demnach haben Skiurlauber, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, die Möglichkeit, mit dem Skipass eine – wahrscheinlich – teure Tagespolice abzuschließen. Wer sich weigert und dennoch auf Skiern auf den Pisten erwischt wird, muss mit bis zu 150 Euro Bußgeld rechnen. Bisher ist nicht bekannt, ob Kinder bei den Vor-Ort-Policen mitversichert sind. Wer sich unsicher ist, ob er über diesen Versicherungsschutz verfügt, sollte sich vor der Abreise beim Versicherer informieren und sich einen aktuellen Nachweis ausstellen lassen. Welche Corona-Regeln fürs Skifahren in Südtirol und Italien gelten, weiß wa.de*.
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In Italien ist es bereits seit ein paar Jahren üblich, dass speziell ausgebildete Skipolizisten auf den Pisten prüfen, ob Urlauber die FIS-Regeln einhalten oder einen Helm tragen. Auch hier hat sich etwas getan: Bisher mussten nur Kinder unter 14 Jahren beim Skifahren, Snowboarden oder Rodeln einen Helm tragen, nun gilt die Pflicht für alle bis 18 Jahren. Die Helme müssen CE-zertifiziert sein. Obendrein drohen bei einem Alkoholpegel auf der Piste seit dem 1. Januar 2022 höhere Bußgelder: Ab 0,5 Promille drohen Strafen zwischen 250 und 1.000 Euro, ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, die unter anderem mit Anzeige bestraft werden kann.
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Strenge 2G-Regel in Italien in Kraft
Seit dem 10. Januar gilt in Italien eine 2G-Regel für den Zutritt zu Hotels, Restaurants, Skiliften und Transportmitteln im Nah- und Fernverkehr. Somit ist ein Skiurlaub für Ungeimpfte in Südtirol kaum noch möglich. Die Regierung will damit die Corona-Lage wieder unter Kontrolle bringen, die sich in den letzten Wochen wieder stetig verschlechtert hat. Zuletzt meldete Italien landesweit eine durchschnittliche 7-Tage-Inzidenz von 1.669 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Seit dem 1. Januar gilt das Land aus Sicht der Bundesregierung zudem als Hochrisikogebiet, was verschärfte Einreise-Regeln für Reiserückkehrer bedeutet. Eine digitale Einreiseanmeldung ist nun für alle Einreisenden Pflicht, außerdem droht Ungeimpften und Nicht-Genesenen eine 10-tägige Quarantäne. Diese kann durch einen negativen Test vorzeitig nach fünf Tagen beendet werden. (fk) *Merkur.de und wa.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.