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Nachtschicht während Zeitumstellung: Muss ich eine Stunde umsonst arbeiten?

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Von: Andrea Stettner

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Während der Zeitumstellung auf die Winterzeit dauert die Nachtschicht in der Regel eine Stunde länger. Doch wird die zusätzliche Stunde bezahlt?

Die Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit und wieder zurück wird seit jeher heiß diskutiert: Vielen Menschen macht die Zeitverschiebung um eine Stunde gesundheitliche Probleme. Wieder andere finden sie schlicht überflüssig. 

Zeitumstellung auf Winterzeit: Müssen Mitarbeiter der Nachtschicht eine Stunde länger arbeiten?

Die Zeitumstellung kann im Job ganz schön hart werden.
Die Zeitumstellung kann im Job ganz schön hart werden. © Sebastian Kahnert/ZB/dpa

Am stärksten trifft die Zeitumstellung jedoch Mitarbeiter in der Nachtschicht, etwa Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Ihre Schicht dauert Ende Oktober, wenn die Uhren wieder von 3 Uhr auf 2 Uhr um eine Stunde zurück gestellt werden, plötzlich eine Stunde länger. Doch müssen Nachtschichtler wirklich eine Stunde länger arbeiten? Und wie ist die Bezahlung geregelt? 

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Bei Mitarbeitern in der Nachtschicht kommt es laut Haufe tatsächlich darauf an, was im Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen festgelegt wurde. Wenn eine Regelung dazu fehlt, muss eine Interessenabwägung stattfinden. Meist kann der Arbeitgeber jedoch eine zusätzliche Stunde bei der Umstellung auf die Winterzeit anweisen

Vergütung während der Zeitumstellung: Wird die zusätzliche Stunde bezahlt?

Bei der Vergütung der zusätzlich geleisteten Arbeitsstunde müssen Mitarbeiter ebenfalls genau ihren Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag prüfen: Ist im Tarifvertrag eine genaue Wochenarbeitszeit festgelegt, muss bei überschreiten der Wochenarbeitszeit die zusätzliche Stunde als Überstunde vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. 

Steht im Arbeitsvertrag dagegen, dass Überstunden "mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten" sind, dann gilt das auch für die Überstunde während der Zeitumstellung - und der Mitarbeiter geht leer aus. 

Sollte sich im Arbeits- bzw. Tarifvertrag keine Regelung zur Vergütung finden, bezahlt sie der Arbeitgeber tatsächlich in den meisten Fällen.

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