Steuern sparen: So holen Sie sich die Kosten für Telefon und Internet vom Finanzamt zurück
Wer sein privates Telefon und Internet auch beruflich nutzt, kann die anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Wir zeigen, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Im Homeoffice verschwimmen oft die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. So nutzen etwa viele Beschäftigte ihr privates Internet, um von zu Hause aus zu arbeiten. Auch das private Festnetztelefon oder Handy wird oft für berufliche Telefongespräche genutzt. Die gute Nachricht ist: Die Kosten für Telefon und Internet lassen sich in diesem Fall von der Steuer absetzen.

Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten absetzen
Wer sein privates Internet und Telefon auch beruflich nutzt, kann die Gebühren (teils auch Anschaffungs- und Reparaturkosten) als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dies ist grundsätzlich als Pauschale oder per Einzelnachweis möglich:
- Pauschale: Pauschal lassen sich 20 Prozent der heimischen Telefon- und Internetkosten beim Finanzamt geltend machen. Höchstgrenze: 20 Euro im Monat bzw. 240 Euro im Jahr. Reparaturkosten und Anschaffungskosten zählen jedoch nicht dazu.
- Einzelnachweis: Wer seine rein dienstlichen Kommunikationskosten mit Einzelnachweisen belegt, kann diese in voller Höhe absetzen. Es gilt kein Maximalbetrag. Dafür müssen Sie belegen, wie viel Prozent Ihrer Telefon- und Internetkosten für dienstliche Zwecke anfallen. Bei dieser Variante lassen sich auch Anschaffungs- und Reparaturkosten von Smartphone, Festnetztelefon oder Anlage anrechnen. Kosten für Computerzubehör wie den WLAN-Router oder ein Modem zählen jedoch nicht dazu.
Welche Belege brauche ich?
Ohne Belege kommen Sie jedoch nicht aus. „Um Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie belegen, dass eine Nutzung Ihres Handys oder Ihrer anderen privaten Anschlüsse aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Einen entsprechenden Nachweis kann Ihre Firma ausstellen“, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Auch Rechnungen bzw. eine Zeitenübersicht kann laut VLH als Beleg herangezogen werden.
Weitere Kosten für Homeoffice von der Steuer absetzen
Auch andere Kosten fürs Homeoffice lassen sich von der Steuer absetzen. So erkennt der Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen etwa die Kosten für das heimische Arbeitszimmer an. Aber auch die Homeoffice-Pauschale soll Steuerzahler entlasten.