Zuschuss möglich: Berufstätige können bei hoher Gas-Nachzahlung Hilfe vom Jobcenter bekommen

Angst vor extrem hohen Gas-Nachzahlungen? Viele wissen nicht, dass auch Berufstätige Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter haben könnten.
Frankfurt – Obwohl Deutschland mittlerweile zu 80 Prozent gefüllte Gasspeicher hat und Forschende optimistisch sind, dass Deutschland ohne russisches Gas durch den Winter kommt, gehen die Gaspreise durch die Decke. Laut Check24 liegt die Preissteigerung schon jetzt bei 375 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Besonders für Geringverdienende ist das eine große Belastung. Nur wenige wissen, dass bei hohen Gas-Nachzahlungen auch Berufstätige Unterstützung beim Jobcenter beantragen können. BuzzFeed News DE hat sich das einmal genauer angeschaut.
Zuschuss bei der Gas-Nachzahlung – auch für Berufstätige denkbar
Die Menschen in Deutschland stehen momentan vor einer „historische Herausforderung“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zuletzt. Wegen der steigenden Energiepreise erhöhen manche Vermieter und Versorger die Abschläge oder schicken ihren Kunden eine jährliche Nachzahlung, die es in sich hat.
Für alle Menschen eine Belastung – vor allem aber für Geringverdiener, Alleinerziehende oder Teilzeitkräfte, deren Gehalt gerade so reicht, um über die Runden zu kommen. Was viele nicht wissen: Auch Berufstätige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss des Jobcenters bei der Gas-Nachzahlung. Das bestätigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) BuzzFeed News DE von IPPEN.MEDIA.
„Auch Personen, die bislang keine SGB II-Leistungen beziehen, können von den Jobcentern Unterstützung erhalten, wenn sie aufgrund gestiegener Heizkosten von Nachzahlungen betroffen sind“, sagt ein Pressesprecher des Ministeriums. Das gelte sowohl für Jahreszahlungen, als auch monatliche Abschläge für Heizkosten. „Die Jobcenter prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung aufgrund dieser Nachzahlungen vorliegen“, so das BMAS.
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Für Zuschuss bei Gas-Nachzahlung: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ausfüllen
Eine Stelle, die prüft, wer Anspruch auf einen Zuschuss bei der Gas-Nachzahlung hat, ist zum Beispiel das Jobcenter Hamburg – das größte in Deutschland. „Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung im Energiesektor rechnen wir durchaus damit, dass bei hohen Nachzahlungen auch Personen, die normalerweise nicht Jobcenter-Kund:innen sind, hier einen Anspruch haben können“, sagt Kerstin Fechner, Sprecherin des Jobcenters Hamburg.
Zuerst werde jedoch individuell geprüft, ob ein Anspruch vorliege. Hier spiele dann auch das eigene Vermögen eine Rolle, wie viele Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, welche weiteren Einkünfte zur Verfügung stehen, wie hoch die Miete ist und weiteres. „Dazu muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (im Monat, in dem die Nachzahlung ansteht) gestellt werden – auch, wenn ‚nur‘ die Heizkostenübernahme beantragt wird, da der Anspruch berechnet werden muss“, erklärt Fechner.
Abgesehen von Zuschüssen hilft auch das Energiesparen, finanziellen Engpässen zu entgehen. Hier elf Energiespar-Hacks, mit denen man nicht Pleite geht.
Abschläge nicht erhöhen und auf eine höhere Gas-Nachzahlung warten – ist das rechtlich in Ordnung?
In der taz sprechen Energiespar-Berater davon, am besten die monatlichen Abschläge nicht zu erhöhen und stattdessen auf eine höhere Nachzahlung zu warten. Der Grund: Das Jobcenter schaue sich immer an, welchen Bedarf eine Person monatlich habe und entscheide dann, ob ein Anspruch vorliege. Aber ist das auch rechtlich in Ordnung? Ja, sagt Fechner, vom Jobcenter Hamburg BuzzFeed News DE von IPPEN.MEDIA. Rechtlich sei daran nichts auszusetzen, den Antrag in dem Monat zu stellen, wenn eine höhere Nachzahlung fällig wird.
Weil das Jobcenter einmalige Nachzahlungen (wegen Bundessozialgerichtsurteil AZ B14AS20/18R) nicht auf mehrere Monate aufteilen darf, ist Unterstützung hier wahrscheinlicher. Das Risiko einzugehen, sollte man sich jedoch gut überlegen. Denn besteht doch kein Anspruch auf Unterstützung, muss die hohe Nachzahlung gestemmt werden.
Fechners Tipp: Wenn Menschen, die normalerweise keine Leistungen beziehen, das Gefühl haben, sie seien an der finanziellen Grenze und könnten bei den gestiegenen Energiekosten vielleicht einen Zuschuss bekommen, sollten sie einfach mal einen Antrag für Arbeitslosengeld II ausfüllen. So könnten sie ihren individuellen Anspruch prüfen lassen. Wenn dieser dann bei den monatlichen Abschlägen nicht bestehe, könne man es immer noch einmal mit einem expliziten Antrag im Monat der jährlichen Nachzahlung versuchen.