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Wahlkreise: Künftig auch Minderjährige berücksichtigen

Wahlkreise: Künftig werden Minderjährige berücksichtigt

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Karlsruhe - Die Wahlkreise bei der nächsten Bundestagswahl werden sich ändern. Künftig wird bei der Einteilung der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung eine Rolle spielen.

Bei der Einteilung der Wahlkreise für Bundestagswahlen muss künftig der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die mit der Klage angegriffene Bundestagswahl 2009 ist aber dennoch gültig, urteilten die Karlsruher Richter.

Bislang wurde beim Zuschnitt der 299 Wahlkreise lediglich auf die deutsche Wohnbevölkerung inklusive der Kinder und Jugendlichen abgestellt - und nicht auf die Zahl der Wahlberechtigten ab 18 Jahren, wie es der Kläger wollte.

In der Wahlprüfungsbeschwerde wurde geltend gemacht, dass durch die bisherige Einteilung der Wahlkreise der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt worden sei. Da der Anteil der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen unterschiedlich hoch sei, seien annähernd gleiche Erfolgschancen der Erststimmen nicht gewährleistet. Das Verfassungsgericht sah bei der Bundestagswahl 2009 aber keinen Wahlfehler. Es habe „noch“ kein Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit vorgelegen.

dapd

Rubriklistenbild: © dpa

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