007.07.10|Politik|Politik|
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Münster - Nach dem Bundesgerichtshof-Urteil, das Ärzten künftig erlaubt, künstlich gezeugte Embryonen auf schwere Gen-Schäden zu untersuchen, haben Mediziner und Biologen klare Vorgaben gefordert.
“Um hier mehr Sicherheit zu bekommen, muss der Staat jetzt definieren, welche Gen-Krankheiten damit genau gemeint sind“, sagte der Direktor des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie (CeRA), Prof. Stefan Schlatt, am Mittwoch in Münster. “Noch gibt es Unklarheiten, was darunter fällt.“ Unklar sei zudem, ob künftig bei jeder künstlichen Befruchtung eine Untersuchung erforderlich ist. “Dieser Punkt muss noch eindeutig geklärt werden“, forderte Frank Tüttelmann, Humangenetiker an der Universität Münster. Kriterien dafür, welche befruchteten Eizellen nach der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) vernichtet werden dürfen, seien bereits vorhanden, sagte Schlatt. “Es gibt schwerwiegende Indikationen, bei denen der Arzt zu einem Schwangerschaftsabbruch rät. Daran kann man sich orientieren.“
Die Möglichkeit einer PID wird nach Ansicht von Schlatt dazu führen, dass sich mehr Eltern gegen ein Kind mit einem Down-Syndrom entscheiden werden. “Es ist einfacher, sich gegen das Einsetzen einer Eizelle mit Genschäden zu entscheiden, als für eine Abtreibung.“ Die Gefahr, dass die PID als Methode zur Erzeugung von “Designer-Babys“ missbraucht wird, schließt Schlatt aus. “Der BGH hat eindeutig klargestellt, dass es nur bei schwerwiegenden Krankheiten angewandt werden darf. Verhalten und Haarfarbe eines Kindes spielen keine Rolle.“
dpa

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