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Kinderpornografie: Urteil gegen Jörg Tauss laut Bundesgerichtshof rechtskräftig

Kinderpornografie: Urteil gegen Tauss rechtskräftig

031.08.10|Politik|Politik|
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Artikel: Kinderpornografie: Urteil gegen Tauss rechtskräftig

Karlsruhe - Die Bewährungsstrafe für den Ex-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Kinderpornografie ist rechtskräftig. Der BGH verwarf die Revision des früheren SPD-Abgeordneten als unbegründet.

© dpa

Der frühere SPD-Abgeordnete Jörg Tauss.

Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss am 28. Mai zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er sich in 95 Fällen kinder- und jugendpornografische Schriften verschaffte.

Tauss' Einlassung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und deshalb per Mobiltelefon Kontakt aufgenommen, folgte das Landgericht nicht. Tauss legte gegen das Urteil Revision ein, die jedoch vom 1. Strafsenat des BGH ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen wurde. Auch die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet abzuweisen. Mit dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ist das juristische Verfahren beendet.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 414/10)

dapd

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