031.08.10|Politik|Politik|
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Karlsruhe - Die Bewährungsstrafe für den Ex-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Kinderpornografie ist rechtskräftig. Der BGH verwarf die Revision des früheren SPD-Abgeordneten als unbegründet.

© dpa
Der frühere SPD-Abgeordnete Jörg Tauss.
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss am 28. Mai zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er sich in 95 Fällen kinder- und jugendpornografische Schriften verschaffte.
Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 414/10)
dapd

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