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Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärt Präimplantationsdiagnostik für zulässig

Bundesgerichtshof erlaubt Gentests an Embryonen

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Leipzig - Der Bundesgerichtshof hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) - also Gentests bei den aus künstlicher Befruchtung entstandenen Embryonen - für zulässig erklärt.

© dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat  Präimplantationsdiagnostik für zulässig erklärt.

Dieses Verfahren zur Feststellung genetischer Defekte und Erbkrankheiten verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, entschied der Fünfte Senat des BGH am Dienstag in Leipzig. Damit bestätigte er den Freispruch eines Berliner Frauenarztes. Der Mediziner hatte in den Jahren 2005 bis 2006 bei drei Paaren die im Reagenzglas befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten hin untersucht. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Das Berliner Landgericht hatte ihn freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen das Urteil Revision eingelegt, die der BGH nun abgewiesen hat. (Aktenzeichen: BGH 5 StR 386/09)

Diese Gesetze kassierten die Verfassungsrichter

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