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Ausländische Gerichte für Nazi-Kriegsverbrechen nicht zuständig

Keine Klagen gegen Nazi-Verbrechen im Ausland

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Den Haag - Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies stehe nicht im Einklang mit dem Völkerrecht.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entschied am Freitag, dass Deutschlands Souveränität durch solche Urteile infrage gestellt würde.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entschied am Freitag, dass die in Italien gefällten Urteile, die Deutschland zur Zahlung individueller Entschädigungen verpflichten, nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen. Privatpersonen dürften in diesem Fall keine Klagen vor ausländischen Gerichten gegen einen anderen Staat erheben.

Keine individuellen Entschädigungen

Ein italienisches Gericht hatte 2008 einem italienischen Arbeiter das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen. Er war 1944 nach Deutschland verschleppt worden und musste Zwangsarbeit in einer Rüstungsfabrik leisten. Der IGH sprach dem italienischen Gericht die Zuständigkeit ab.

Damit bestätigte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die deutsche Position. Die Bundesrepublik hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt Deutschland ab.

dapd/dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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