WERL ▪ Dass im ehemaligen Jungeninternat an der Mellinstraße Wohnraum vermietet wird, ist baurechtlich gar nicht genehmigt. Das hat Stadtplaner Ludger Pöpsel auf Anzeiger-Anfrage bestätigt. Die Vermietung von Wohnungen widerspricht demnach formal geltendem Baurecht.

Zuletzt war das ehemalige Konvikt in die Schlagzeilen geraten, weil hier ein ehemaliger Sicherungsverwahrter eine Wohnung vom Besitzerehepaar Brömmel angemietet hat. Auch weiteren ehemaligen Häftlingen bieten die Besitzer des Gesamtkomplexes Wohnraum an – was in Werl und in der Nachbarschaft mit zunehmendem Argwohn betrachtet wird.
Noch immer sei die Genehmigung der Nutzung als Wohnraum „nicht entscheidungsreif“, sagt Pöpsel. Wichtiger: Ob die Genehmigung erteilt wird, sei noch nicht klar: „Das müssen wir noch prüfen.“ Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Wohnungen im ehemaligen Konvikt auch künftig gar nicht vermietet werden dürften – also auch nicht an ehemalige Straftäter.
Den rechtlich ungeklärten Zustand führt ein Gutachten zur Erhebung des Verkehrswerts der Immobilie auf, für die es einen Zwangsversteigerungstermin am 23. Juli (10 Uhr, Amtsgericht) „zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ gibt. Wortwörtlich heißt es dort in zwei Passagen: „Die derzeitige Nutzung ist weder genehmigt, noch wirtschaftlich sinnvoll“ (Seite 36). Und: „Die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung wurde bereits aufgegeben. Die derzeitige tatsächliche Nutzung ist vom geltenden Bauplanungsrecht nicht mehr gedeckt.“ Beide Aussagen seien richtig, so Pöpsel. Derzeit befinde man sich in einem Status der „Duldung“. Das Verfahren läuft – Ende offen.
Das ganze Haus in der Mellinstraße soll derweil unter den sprichwörtlichen Hammer kommen – und zwangsversteigert werden. Allerdings tut der Einsatz echter Werkzeuge vor Ort auch Not: Am ehemaligen Konvikt nämlich gibt es einen offenen Sanierungsaufwand von 3,2 Millionen Euro. Das ist ebenfalls dem jetzt vorliegenden Gutachten für den Zwangsversteigerungstermin im Sommer diesen Jahres zu entnehmen.
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