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Kein Bauland an der Burmecke

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VÖLLINGHAUSEN ▪ Staunend steht der Betrachter in Völlinghausen vor einem Schild, auf dem 36 Grundstücke für Einfamilienhäuser angeboten werden. Das früher mit hohen Fichten bestandene und von dem kleinen Bächlein „Burmecke“ durchzogene Eck-Grundstück zwischen den Straßen „Am Wildpark“, „Engelslieth“ und „Pferdekamp“ soll zum Baugebiet werden.

Doch der Eigentümer hat seine Rechnung – und eine großzügige Architekten-Planung für das Grundstück – offenbar ohne die Gemeinde Möhnesee und ihre politischen Entscheider gemacht. Der Bauausschuss lehnte das Vorhaben jedenfalls in seiner jüngsten Sitzung ab. Der Ablehnung widersprachen lediglich drei Mitglieder der CDU, die erst noch „mehr Informationen“ haben wollten.

Ausschuss-Vorsitzender Gerhard Bruschke (SPD) wiederholte in der Sitzung mehrmals, dass der Bedarf für weitere Einfamilienhäuser an dieser Stelle in Völlinghausen nicht gegeben sei.

Ortslagen außerhalb, in diesem Falle weitab vom nächsten größeren Einkaufsort, seien schwer zu vermarkten. Die Gemeinde Möhnesee könne auch kein ausreichendes Interesse an Grundstücken an dieser Stelle feststellen.

Völlinghausen leide schon jetzt darunter, dass Häuser oder Wohnungen leer stünden. Wenn die Gemeinde Möhnesee hier einen Bebauungsplan aufstellte und die Grundstücke dann aber nicht bebaut würden, werde dies die Gemeinde daran hindern, anderswo Baugebiete ausweisen zu können.

Es stünde wohl zu befürchten, dass die Bauaufsicht, die neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans genehmigen muss, dann auf die freien Bauplätze in Völlinghausen hinweisen würde nach dem Grundsatz: „Was wollt Ihr denn, es sind ja in Möhnesee noch genügend freie Baugrundstücke vorhanden.“

Der Bauausschuss beschloss schließlich mit großer Mehrheit, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gesamtbereich in Völlinghausen-Süd aufgrund mangelnder Nachfrage und wegen allgemein fehlenden Bedarfs nicht zu verfolgen. Ein kosten- und zweitaufwendiges Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch soll nach dem Willen des Bauausschusses nicht durchgeführt werden. ▪ dümi

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