BAD SASSENDORF ▪ Neun Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes lautete jetzt das Urteil vor dem Soester Amtsgericht gegen einen 76-jährigen Mann aus Düsseldorf. Er hatte im Mai 2011 in einem Eiscafé in Bad Sassendorf ein zwölfjähriges Mädchen festgehalten, das Gesäß getätschelt und ihr an die Brust gefasst.

Der Angeklagte stritt zu Beginn des Verfahrens jegliche Schuld ab: „Ich stand noch nie vor Gericht, weil ich ein Mädchen an die Brust gefasst habe. Ich habe mich mit ihr unterhalten, vielleicht habe ich sie dabei unabsichtlich berührt, aber ganz sicher nicht absichtlich an die Brust gefasst.“ Der Düsseldorfer habe mit einer Bekannten im Eiscafe gesessen, als eine Gruppe Kinder vorbeigekommen sei. Eines der Kinder habe eine Deutschland-Fußballtrikot getragen. Dieses sprach er mit den Worten „Spielst du auch Fußball?“ an. Dadurch kam er mit dem Mädchen und ihrer Freundin ins Gespräch. „Ich unterhalte mich häufig mit Kindern, aber ich hab dabei doch keine sexuellen Absichten“, schimpfte der 76-Jährige, der sich ungerecht behandelt fühlte, vor Gericht.
Nachdem das Gespräch mit den Mädchen beendet war, wollte der Mann ihnen noch eine kleine Freude machen, indem er ihnen einen Euro für ein Eis geben wollte. Allerdings sollten sie dafür vorher noch eine Rechenaufgabe lösen. Das Mädchen mit dem Trikot schaffte dies nicht, doch ihre Freundin kannte die Lösung. Daraufhin habe der Angeklagte dem Mädchen einen Euro gegeben und habe sie angefasst.
Angeklagter mit
30 Vorstrafen
Da weder das Schöffengericht noch die Staatsanwaltschaft von den Aussagen des Angeklagten und der Zeugin überzeugt waren, zogen sie sich kurz zur Beratung zurück, um dem Angeklagten anschließend mitzuteilen, dass er mit einem Geständnis noch mit einer Bewährungsstrafe davon käme.
Um diese Chance nicht verstreichen zu lassen und um den Mädchen eine Aussage zu ersparen, räumte der Düsseldorfer, der bereits 30 Einträge – unter anderem Verurteilungen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Vergewaltigung – in seinem Vortrafenregister vorzuweisen hat, die Tat ein.
In der Urteilsverkündung sagte der Richter: „Sie haben das Geschehen noch eingeräumt. Das wurde zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Wir gehen außerdem von einem Lernprozess bei Ihnen aus.“ Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtete. ▪ dos
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