Angeklagter macht Rückzieher: Es bleibt bei 2700 Euro für Hitler-Spruch

Wickede - Die deutsche Justiz hat durchaus ihre großzügigen Seiten: Sie genehmigte am Donnerstag einem 31-jährigen Libanesen vor Gericht einen Rückzieher und half ihm auf diese Weise, knapp 1 000 Euro zu sparen.
Der 31-jährige Wickeder sollte sich vor dem Amtsgericht Werl wegen Volksverhetzung verantworten. Der Vorwurf: In einer öffentlichen Facebook-Gruppe war der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu thematisiert worden. Dazu habe der 1985 geborene Angeklagte als Kommentar u.a. veröffentlicht: „Hitler hat das einzig Richtige getan“. Sein einziger Fehler sei gewesen, „dass er welche am Leben gelassen hat, dieser Spacken“.
Für dieses Vergehen handelte sich der Wickeder Libanese einen Strafbefehl ein - eine schriftliche Aufforderung, 2 700 Euro (90 Tagessätze a 30 Euro) zu zahlen. Das war ihm offenbar zu teuer - er erhob Widerspruch, mit dem es nun zur mündlichen Verhandlung vor dem Werler Amtsgericht kommen sollte.
Vor der Hauptverhandlung machte der Angeklagte allerdings dicke Backen, als ihn die Richterin darauf hinwies, dass er mit seinem monatlichen Nettoverdienst von 1200 Euro sogar eine Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze a 40 Euro) zu erwarten habe, wenn es tatsächlich zu dieser Hauptverhandlung komme.
Die Information im Verbund mit dem Hinweis, dass die 90 Tagessätze nicht im Führungszeugnis erscheinen, bewegten den Angeklagten schließlich dazu, seinen Einspruch gegen den schriftlichen Strafbefehl zurückzuziehen. Der Staatsanwalt stimmte zu, so dass der 31-Jährige jetzt für seine volksverhetzenden Formulierungen im Internet „nur“ mit 2700 Euro im Rennen ist. - wlu/hütt