Berufung im Rechtsstreit um Wasserentsorgung

WELVER ▪ Im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Welver und der Bezirksregierung Arnsberg um die dezentrale Abwasserentsorgung in vier Ortsteilen hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Welveraner Berufungsantrag zugelassen.
Die Geschichte der Wasserentsorgung in der Gemeinde Welver ist eine lange und komplexe. Eines ihrer zentralen – und bis heute nicht abgeschlossenen – Kapitel beginnt mit einer EU-Richtlinie Anfang der 1990er Jahre. In Innenbereichen von Ortschaften, so die Direktive aus Brüssel, soll die jeweilige Kommune die Verantwortung für die Abwasserbeseitigung übernehmen, eine entsprechende Kanalisierung vornehmen. Umsetzungsfrist: 2005.
Es klingt zunächst plausibel: Die Bereiche, in denen die zukünftige Entwicklung der Gemeinde stattfinden soll oder bereits stattgefunden hat, sollen weiterentwickelt werden. Zudem soll durch einen offiziellen, zentralen Entsorgungsmodus die Umwelt geschützt werden. In ländlichen Gegenden – wie der Gemeinde Welver – ist die Umsetzung jedoch manchmal schwierig. Hier wird in vielen kleinen, versprengten Ortsteilen seit Jahren dezentral mit Kleinkläranlagen entwässert.
„Warum an einem funktionierenden System etwas ändern, wenn die Anlagen vernünftig saniert werden?“ ist also der Gedanke, der 2001 in den Ortsteilen Klotingen, Stocklarn, Einecke und Berwicke aufkommt. Während im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde von 1998 noch eine Kanalisierung vorgesehen war, die auch von der damaligen Verwaltung befürwortet wird, will eine Allianz aus BG, SPD und FDP bei den Kleinkläranlagen bleiben: Ein Ingenieurbüro entwickelt schließlich ein Konzept.
Das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde stellt Anforderungen (alle Kleinkläranlagen müssen mit Membrantechnik ausgestattet sein), signalisiert bei mehreren „runden Tischen“ jedoch, dass das ausgearbeitete Konzept wohl zulässig sei. Auch die Bezirksregierung – zweite in der Rangfolge der Wasserbehörden – gibt zu verstehen, dass man rechtlich zulässige Vorgehensweisen akzeptieren werde. In der Annahme, die Rückendeckung von „oben“ zu haben, wird die dezentrale Entwässerung in den vier genannten Ortsteilen also in das im Dezember 2006 fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept eingearbeitet und der Bezirksregierung vorgelegt.
Dann schlägt die Stimmung jedoch um. Von Seiten der Bezirksregierung heißt es, man selbst werde die dezentrale Entwässerung nicht befürworten, warte daher auf Anweisung aus dem Umweltministerium. Dort wiederum verweist man zurück auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung. Das Ende vom Lied: Die Bezirksregierung spricht 2008 ihren Widerspruch aus.
Widerspruch gegen ABK sorgt für Klage
Dagegen legt die Gemeinde im Januar 2009 ihrerseits Klage ein – der Gerichtsprozess beginnt. Weitere anderthalb Jahre später kommt es zur Verhandlung, die mit einer Niederlage für Welver endet: Die kommunale Abwasserordnung sei einzuhalten, urteilt das Gericht. Die Gemeindeverwaltung und ihr Anwalt sehen in dieser jedoch eine Verschärfung der ursprünglichen EU-Richtlinie: „Diese besagt nämlich, dass erst bei Innenbereichen ab 2000 Einwohnern die Kanalisierung pflichtig ist“, erläutert Bauamtsleiter Markus Hückelheim. Hier wiederum habe das Verwaltungsgericht argumentiert, dass die Gemeinde nach Europarecht als ein Komplex zu sehen sei, somit die 2000-Einwohner-Grenze wieder erfüllt sei. Last but not least seien zudem die Kleinkläranlagen nicht auf dem Stand der Technik. Auch hier ist man bei der Gemeindeverwaltung anderer Meinung: „Die Modelle, die bei einer 'offiziellen Lösung' verwendet werden müssten, sind von Zuverlässigkeit und Technik genau so gut wie eine große Kläranlage.“
Deswegen gibt die Gemeinde nicht auf, legt Berufung ein. Juristisch ist hierbei der nächste Schritt, dass diese Berufung begründet und von der nächst höheren Instanz zugelassen werden muss. Auf den Tag genau zwei Jahre nach der Verhandlung ist dies nun erfolgt – nicht mehr, aber auch nicht weniger: „Ein Gericht stimmt einer Berufung nur in bestimmten Fällen zu. Einer davon sind 'besondere Schwierigkeiten'. Hiermit stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass es sich um ein komplexes Thema handelt, für das es mehr Einarbeitungszeit benötigt. Dazu dient nun das eigentliche Berufungsverfahren. Der Abschnitt bislang war eher der kleinere Teil, entschieden ist dadurch noch nichts“, erklärt Hückelheim. Zwölf Ordner fülle der Vorgang mittlerweile.
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Das klingt wieder nach einigen Jahren Wartezeit, die bis dahin ins Land streichen dürften. Ein Zeitraum, in dem weiterhin alles beim Alten bleibt: Jeder Bürger in den vier Ortsteilen ist selbst in der Entsorgungsverantwortung. Verliert die Gemeinde den Rechtsstreit jedoch endgültig, muss es schnell gehen: Dann muss innerhalb festgelegter Fristen die Kanalisierung umgesetzt werden. „Allerdings ist das für die Gemeinde in ihrer finanziellen Notlage auch ein Großprojekt, das sie erst einmal schultern müsste“, gibt Hückelheim zu bedenken.
Investitionen wären hinfällig
Für einige der bisherigen Kleinklärer käme es dann doppelt dick: Viele von ihnen mussten in den letzten Jahren nämlich – auf Anweisung der unteren Wasserbehörde beim Kreis Soest – für viel Geld ihre Anlagen aufrüsten, weil diese in schlechtem Zustand waren. Kommt die Kanalisierungspflicht, wäre diese Investition nach nur wenigen Jahren hinfällig. Aber auch wenn die Gemeinde gewinnt, wird es kompliziert: Dann muss das ausgearbeitete Konzept umgesetzt werden, eine aufwendige Dokumentierungspflicht käme hinzu. So oder so, dieses ausführliche Kapitel der Welveraner Wasserentsorgung wäre auch dann noch nicht zu Ende. ▪ tob