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Reaktion auf Urteil im Fall Tim K.: "Überrascht und enttäuscht"

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SOEST - Enttäuschung herrschte am Freitag bei den Anklagevertretern im Fall Kayahan B. darüber, dass der Bundesgerichtshof (BGH) alle Anträge abgelehnt hatte und das Arnsberger Urteil damit rechtskräftig ist.

Nach der Verurteilung des Soester Schülers Kayahan B. wegen der Tötung von Tim K. aus Möhnesee im Januar 2011 zu einer Jugendhaftstrafe von dreieinhalb Jahren hatten sowohl die Verteidigung, als auch

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die Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers Revision eingelegt. Deren Anwalt Klaus Picker räumte ein, dass er „überrascht und enttäuscht“ über die BGH-Entscheidung sei. Mit einer weitergehenden Bewertung wolle er aber bis zum Eingang der ausführlichen schriftlichen Begründung warten.

Ebenso wie die Staatsanwaltschaft hatte Picker Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz gesehen und deshalb auf eine Verurteilung wegen Totschlags oder gar Mordes gedrängt – statt der vom Arnsberger Landgericht gewählten Körperverletzung mit Todesfolge. Unterstützung dafür hatte es vom Generalbundesanwalt gegeben.

Überzeugt hat das die Karlsruher Richter nicht. In der kurzen mündlichen Begründung habe die BGH-Kammer klar gemacht, so Picker, dass die Arnsberger Strafkammer bei ihrer Bewertung des Tatherganges weder sachlich noch formell zu rügen sei.

Vom Tisch ist aber mit der BGH-Entscheidung auch ein Freispruch für Kayahan B., wie er von dessen Verteidiger Volker Cramer beantragt worden war. Der zeigte sich aber wenig überrascht: „Erfahrungsgemäß lässt der BGH eine Revision nur dann zu, wenn sich eine Kammer sehr schwerwiegende Fehler geleistet hat. Die sind in diesem Fall offensichtlich nicht gesehen worden“, erklärte Cramer. - kim

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